Knell: Verschärfung des Waffenrechts ist der falsche Weg

19.12.2022

Wiebke KNELL, heimische FDP-Landtagsabgeordnete und jagdpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine Absage erteilt, das Waffenrecht zu verschärfen und halbautomatische Waffen für Privatpersonen zu verbieten.

„Eine Verschärfung des Waffenrechts ist nicht notwendig – sie ist der falsche Weg. Das bestehende Recht ist bereits streng und reicht daher vollkommen aus“, erklärt Knell. Straftaten würden nur selten mit legalen, behördlich registrierten Waffen begangen. „Strengere Gesetze bringen nichts, wenn sich Menschen illegal Waffen beschaffen. Deswegen führt es keinesfalls zu mehr Sicherheit für die Bevölkerung, wenn legaler Waffenbesitz erschwert wird. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Recht, dass es darum geht, geltendes Recht besser durchzusetzen.“ Knell erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Menschen bereits jetzt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vorweisen müssen, wenn sie eine waffenrechtliche Erlaubnis haben wollen. 

Mit Unverständnis reagiert Knell auf die Aussage der Bundesinnenministerin, Privatpersonen bräuchten keine halbautomatischen Waffen. „Diese Aussage zeugt von Unkenntnis darüber, dass halbautomatische Waffen zum Beispiel in einigen Bereichen der Jagd verwendet werden. Wer diese Waffen für Privatleute verbieten will, erschwert zum einen die Jagdausübung und übersieht zum anderen, dass ein Verbot wenig bringt, wenn beispielsweise Querdenker auch Verbindungen zu Polizei und Bundeswehr haben, wo sie massenhaft halb- und vollautomatische Waffen vorfinden.“ Hintergrund des Vorstoßes von Nancy Faeser war die Razzia in der Reichsbürgerszene. 

Knell ist überzeugt: „Wer verhindern will, dass Waffen in falsche Hände kommen, muss nicht Jäger oder Büchsenmacher in den Blick nehmen, sondern den Handel mit illegalen Waffen, der auch im Darknet stattfindet, unterbinden. Außerdem muss die Kommunikation zwischen den Behörden besser funktionieren: Im Falle eines Falles kommt es darauf an, dass die zuständigen Waffenbehörden vom Verfassungsschutz unverzüglich informiert werden, wenn Personen mit Waffenbesitzkarte auffällig geworden sind.“