Freie Demokraten erzielen Sieg vor hessischem Staatsgerichtshof – wichtiges Zeichen vor der Kommunalwahl

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Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag haben am 28.01.2026 vor dem Staatsgerichtshof Recht bekommen – die Kommunalwahlreform von CDU und SPD ist verfassungswidrig. Die Freien Demokraten hatten vergangenes Jahr Klage gegen die von Schwarz-Rot verabschiedete Reform erhoben, die ein geändertes Sitzzuteilungsverfahren nach Kommunalwahlen vorsah.

Dazu erklärt Wiebke Knell, Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Hessischen Landtag und Spitzenkandidatin der FDP Schwalm-Eder für die anstehende Kommunalwahl: „Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist ein großer Erfolg für die Freien Demokraten und vor den Kommunalwahlen ein wichtiges Signal. Denn die Stimmengleichheit muss für die anstehende Wahl gegeben sein.“

Die Freien Demokraten hatten die Auswirkung der Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens am Beispiel der Kommunalwahl 2021 berechnen lassen. Knell sagt: „Gerade für uns im Schwalm-Eder-Kreis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. Die Sitzverteilung in unseren Kreis- und Gemeindegremien hätte sich verschoben, ohne dass sich der Wählerwille geändert hätte. Die Zahlen zeigten klar, dass durch den von Schwarz-Rot beabsichtigten Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens im Wesentlichen nur CDU und SPD profitiert hätten, zulasten von kleineren Parteien und Wählergruppen.“

Der Vorsitzende der FDP-Schwalm-Eder Nils Weigand hält fest: „Kommunalpolitik ist die unmittelbarste Form unserer Demokratie. Sie lebt vom Engagement vieler Menschen und großem persönlichem Einsatz. Gerade deshalb muss gelten: Jede Stimme zählt gleich. Jede politische Meinung verdient faire Chancen auf Beteiligung. Wir Freie Demokraten stehen für demokratische Vielfalt, für faire Regeln und für starke Kommunen. Jetzt gilt wieder: Kommunalparlamente werden nach dem Wählerwillen zusammengesetzt, nicht nach dem Willen der Landesregierung.“