Rock/Knell: Deutliche Verbesserungen für Biogasanlagen – Verhandlungserfolg in Berlin

15.12.2022

Bildunterschrift: Wiebke Knell, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Umwelt, Landwirtschaft und ländlichen Raum

René Rock, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag und energiepolitischer Sprecher, sowie Wiebke Knell, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Umwelt, Landwirtschaft und ländlichen Raum, begrüßen den heute in Berlin gefundenen Kompromiss der Ampel-Parteien. Nun wird es eine großzügige Bagatellgrenze für kleinere und mittelgroße Biogasanlagen geben. Außerdem wird der sogenannte „Sicherheitszuschlag“ nochmals erhöht, so dass der wirtschaftliche Betrieb der Biogasanlagen auch in Hessen weiterhin sichergestellt ist. 

SPD, Grüne und FDP waren sich schnell darin einig, einen gesetzlichen Gas- und Strompreisdeckel umsetzen. Uneinigkeit gab es jedoch bei der Frage, wie die Abschöpfung der Einnahmen von Biogasanlagen aussehen sollte. Ursprünglich plante das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck die Einnahmen aus der Stromerzeugung durch Biogasanlagen rückwirkend und restriktiv „abzuschöpfen“. In der Folge wären von den Strommehreinnahmen große Teile an den Staat geflossen. Die Betreiber hätten dann keine Chance gehabt, ihre stark gestiegenen Betriebskosten, besonders die hohen Kosten für die Beschaffung der Rohstoffe und Substrate wie Maissilage oder Ganzpflanzensilage, auszugleichen. 

Rock und Knell dazu: „Herr Habeck hatte leider übersehen, dass den gestiegenen Einnahmen aus dem Stromverkauf auch stark gestiegene Produktionskosten gegenüberstehen. Das ist bei Solar- und Windkraftanlagen völlig anders. In der Folge wären Biogasanlagen in große wirtschaftliche Not gekommen, denn sie hätten die hohen Kosten nicht mehr doch höhere Einnahmen kompensieren können. Wir haben uns persönlich in die Gespräche in Berlin eingebracht und freuen uns, dass mit dem nun gefundenen Kompromiss eine Lösung gefunden wurde, mit der die allermeisten hessischen Biogasanlagen sehr gut leben können. Wichtig ist, dass nun eine Bagatellgrenze von einem Megawatt gelten soll und dabei nicht die installierte Leistung, wie noch im Gesetzentwurf vorgesehen, sondern die Bemessungsleistung maßgeblich ist. Dadurch werden die allermeisten hessischen Biogasanlagen, auch die Anlagen, die für den flexiblen Betrieb optimiert wurden und deshalb eine höhere installierte Leistung aufweisen, nicht mehr von der Erlösabschöpfung erfasst. Der wirtschaftliche Betrieb von Biogasanlagen ist in Hessen damit weiterhin sichergestellt. Das ist wichtig, weil Biogasanlagen als erneuerbare Energien zum Klimaschutz beitragen, Energie dezentral erzeugen und damit das Netz entlasten. Sie erzeugen regelbar genau dann Strom, wenn Sonne und Wind ausfallen. Am gestrigen Tage haben beispielsweise Biogasanlagen mehr Strom erzeugt, als alle 30.000 deutschen Windkraftanlagen an Land und auf dem Meer zusammen, die aufgrund der Windflaute seit Wochen unter Plan laufen.“

Knell dazu abschließend: „Die Landwirte in Hessen sind wichtiger Partner für eine klimafreundliche Energieversorgung. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass die Stromversorgung in der Fläche auch bei Minustemperaturen gesichert ist. Deshalb wollen wir Biogasanlagen und Biomethananlagen auch künftig stärker unterstützen, denn nur so wird der Einstieg in eine klimafreundliche, dezentrale Stromerzeugung wirklich gelingen.“